Wird ein Kind im Rahmen einer internationalen Leihmutterschaft geboren, verläuft der Weg zur vollständigen rechtlichen Anerkennung im Vereinigten Königreich selten unkompliziert. Anders als ein Kind, das im Inland bei seinen Wunscheltern zur Welt kommt, wird ein im Ausland durch eine Leihmutter geborenes Kind in einer Rechtsordnung geboren, die eigene Regeln zu Elternschaft, Staatsangehörigkeit und Dokumentation hat. Diese ausländischen Feststellungen übertragen sich nicht automatisch in einen britischen Rechtsstatus. Es ist unerlässlich zu verstehen, was Home Office und Passport Office tatsächlich verlangen — und in welcher Reihenfolge —, bevor überhaupt eine Reise geplant wird.
Dieser Leitfaden stellt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Anforderungen dar. Die Vorschriften in diesem Bereich ändern sich, und Sie sollten jeden Schritt vor dem Handeln mit einem auf Familienrecht spezialisierten Solicitor sowie einem Einwanderungsberater bzw. einer Einwanderungsberaterin abstimmen.
Bevor Sie Ihr Kind anmelden oder einen britischen Reisepass beantragen können, müssen Sie zunächst feststellen, dass das Kind das Recht hat, ins UK einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dies hängt in erster Linie davon ab, ob das Kind bei der Geburt automatisch die britische Staatsangehörigkeit erworben hat.
Ein außerhalb des UK geborenes Kind kann britischer Staatsbürger „by descent" (durch Abstammung) sein, wenn mindestens ein Wunschelternteil britischer Staatsbürger ist, und zwar nicht selbst nur „by descent". Die Leihmutterschaft bringt jedoch eine zusätzliche Komplexitätsebene mit sich: Nach englischem Recht ist die Leihmutter bei der Geburt die rechtliche Mutter des Kindes, unabhängig von einer etwaigen genetischen Verbindung. Hat der Partner bzw. die Partnerin der Leihmutter der Behandlung zugestimmt, kann er oder sie ebenfalls rechtlicher Elternteil sein. Das bedeutet, dass die Staatsangehörigkeit der Wunscheltern nicht einfach übertragen werden kann, wie dies bei einer herkömmlichen Geburt der Fall wäre, solange ihre rechtliche Elternschaft nicht feststeht.
Nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung vertritt das Home Office die Position, dass die Staatsangehörigkeit durch Abstammung der rechtlichen Elternschaft folgt, nicht allein der genetischen Elternschaft. Wunscheltern sollten sich vor der Abreise aus dem Zielland fachkundig beraten lassen, ob ihr Kind für die Staatsangehörigkeit infrage kommt, da die Folgen einer Reise ohne Klarheit in diesem Punkt gravierend sein können.
Kann der automatische Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht bestätigt werden, benötigt das Kind eine Einreiseerlaubnis („entry clearance") — faktisch ein Visum —, um ins UK einzureisen. Das Home Office hält einen speziellen Weg für im Ausland durch Leihmutterschaft geborene Kinder bereit. Nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung müssen die Wunscheltern in der Regel im Namen des Kindes eine Einreiseerlaubnis beantragen und dabei die Leihmutterschaftsvereinbarung, die genetische Verbindung (soweit vorhanden) sowie ihre Absicht nachweisen, nach der Rückkehr ins UK eine Elternschaftsanordnung (parental order) zu beantragen. Bearbeitungszeiten und Dokumentationsanforderungen sind unterschiedlich; Antragstellende sollten unseren Überblick zum Ablauf von Leihmutterschaftsprogrammen konsultieren und sich zu den spezifischen Einwanderungsanforderungen ihres Ziellandes beraten lassen.
Die meisten Länder, in denen kommerzielle Leihmutterschaft stattfindet, stellen eine Geburtsurkunde aus, in der die Wunscheltern eingetragen sind, insbesondere wenn in dieser Rechtsordnung eine gerichtliche Anordnung oder ein Verwaltungsverfahren abgeschlossen wurde. Diese ausländische Geburtsurkunde ist ein notwendiges Ausgangsdokument, wird von den britischen Behörden aber nicht als Nachweis der britischen rechtlichen Elternschaft anerkannt.
Stellt das Zielland einen Reisepass für das Kind auf den Namen der Wunscheltern aus, kann dieser Pass zur Einreise ins UK mit dem entsprechenden Visum bzw. der entsprechenden Einreiseerlaubnis genutzt werden, verleiht jedoch weder die britische Staatsangehörigkeit noch erfüllt er die britischen Anmeldeanforderungen.
Informationen zu den Dokumentationsanforderungen in bestimmten Rechtsordnungen finden Sie auf unserer Seite zu den Zielländern.
Sobald sich das Kind im UK befindet, müssen die Wunscheltern die Geburt beim zuständigen Standesamt (register office) anmelden. Ein im Ausland geborenes Kind britischer Eltern kann beim General Register Office (GRO) angemeldet werden, wobei dies in den meisten Fällen freiwillig ist. Die Anmeldung erfasst die Geburt für amtliche Zwecke, ändert aber für sich genommen nichts an der rechtlichen Elternschaft nach englischem Recht.
Wurde das Kind in einem Land geboren, das kein britisches Überseegebiet oder Kronbesitz ist, wird die Geburt als ausländische Geburt eingetragen. Das GRO verlangt die Original-Geburtsurkunde aus dem Ausland, eine beglaubigte Übersetzung, falls diese nicht auf Englisch vorliegt, sowie unterstützende Identitätsdokumente der Wunscheltern. Nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung verlangt das GRO keine bereits erlassene Elternschaftsanordnung (parental order) vor der Anmeldung einer ausländischen Geburt, doch die Anmeldung ersetzt eine solche Anordnung nicht.
Die Elternschaftsanordnung (parental order) ist der Eckpfeiler der rechtlichen Anerkennung von Leihmutterschaft in England und Wales. Sie überträgt die vollständige rechtliche Elternschaft von der Leihmutter (und gegebenenfalls ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin) auf die Wunscheltern, erlischt die elterlichen Rechte der Leihmutter und schafft einen neuen britischen Geburtseintrag für das Kind.
Nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung müssen die Wunscheltern zur Beantragung einer Elternschaftsanordnung:
Der Antrag wird beim Familiengericht (Family Court) gestellt. Das Gericht bestellt einen Cafcass-Beauftragten oder in manchen Fällen einen „reporting officer", der die Umstände untersucht und dem Richter bzw. der Richterin Bericht erstattet. Jede Zahlung an die Leihmutter, die über angemessene Auslagen hinausgeht, muss nachträglich vom Gericht genehmigt werden; dies ist ein fest etablierter Teil des Verfahrens, aber keine bloße Formalität — das Gericht prüft die finanziellen Vereinbarungen genau.
Details zu den üblichen Programmkosten, einschließlich der mit Elternschaftsanordnungen verbundenen Anwaltskosten, finden Sie auf unserer Seite zu Kosten und Finanzierung.
Sobald eine Elternschaftsanordnung erlassen wurde, stellt das His Majesty's Passport Office auf Grundlage des durch die Anordnung geschaffenen neuen Geburtseintrags einen britischen Reisepass für das Kind aus. Dies ist der sicherste Weg zu einem britischen Reisepass für ein im Ausland durch Leihmutterschaft geborenes Kind.
Liegt noch keine Elternschaftsanordnung vor, kann das Passport Office einen Antrag auf Grundlage von Nachweisen zur Staatsangehörigkeit durch Abstammung prüfen; dies wird jedoch von Fall zu Fall beurteilt und ist nicht garantiert. Antragstellende sollten damit rechnen, die ausländische Geburtsurkunde, Nachweise zur Leihmutterschaftsvereinbarung, DNA-Nachweise der genetischen Elternschaft sowie vollständige Identitätsdokumente der Wunscheltern vorzulegen.
Nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wird die Leitlinie des Passport Office zu Leihmutterschaftsfällen regelmäßig aktualisiert; die jeweils aktuelle Fassung sollte stets direkt auf der offiziellen Website der Regierung eingesehen werden.
Das Verfahren zur Elternschaftsanordnung folgt in Schottland und Nordirland ähnlichen, aber nicht identischen Regeln. Wunscheltern mit gewöhnlichem Aufenthalt in diesen Rechtsordnungen sollten sich von Solicitors beraten lassen, die in der jeweiligen Rechtsordnung zugelassen sind, da sich die verfahrensrechtlichen und beweisrechtlichen Anforderungen von denen in England und Wales unterscheiden können.
Die Anmeldung eines durch internationale Leihmutterschaft geborenen Kindes erfordert die Beteiligung mehrerer Behörden, zweier getrennter Rechtssysteme und Zeitrahmen, die sich nur schwer verkürzen lassen. Wer die rechtliche Vorbereitung deutlich vor der Reise beginnt — idealerweise bereits vor Unterzeichnung der Leihmutterschaftsvereinbarung —, verringert das Risiko von Verzögerungen, die sich auf das Wohl des Kindes und die Sicherheit der Familie auswirken, erheblich.
Unser Team kann im Rahmen eines strukturierten Programms bei der Vermittlung an spezialisierte Solicitors und Einwanderungsberater helfen. Weitere Informationen dazu, wie wir Wunscheltern in jeder Phase begleiten, finden Sie auf unserer Seite Programmoptionen.
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder medizinische Beratung dar. Gesetze und behördliche Anforderungen ändern sich; Sie sollten sich vor jeder Maßnahme in Bezug auf Ihre individuelle Situation von einem qualifizierten Solicitor sowie, sofern relevant, von einem zugelassenen Einwanderungsberater beraten lassen.